1. Anwendungsbereich

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pizzeria „La Palma“ gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird ausdrücklich widersprochen. Andere Regelungen werden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Pizzeria „La Palma“ wirksam. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot, Vertragsschluss

Alle Angebote von Pizzeria „La Palma“ sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn Pizzeria „La Palma“ diese bestätigen oder ihnen durch Zusendung der Waren nachkommt.

Der Vertrag kommt zustande, aufgrund der Bestellung des Kunden per Telefon , Fax, E-Mail oder durch Ausfüllen und Bestätigen des Web-Bestellformulars (Angebot einerseits und Bestätigung der Bestellung durch Pizzeria „La Palma“ oder durch Ausführung der Bestellung. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung im Sinne des § 151 BGB.

Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Sollte es Pizzeria „La Palma“ nicht möglich sein, das Angebot des Kunden anzunehmen, wird dieser in jedem Fall in elektronischer oder telefonischer Form informiert.

3. Preise, Transportkosten, Fälligkeit, Zahlung

Es gelten die auf der Speisekarte angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. In ihnen sind Mehrwertsteuer und Transportkosten enthalten. Es wird gegen Rechnung ausgeliefert. Alle Rechnungsbeträge sind mit Auslieferung der Ware fällig und bei Übergabe derselben durch den Kunden in bar zu zahlen.

4. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Pizzeria „La Palma“ aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen der Pizzeria „La Palma“ Zurückbehaltungsrechte entgegenzuhalten, es sei denn sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

5. Gefahrübergang, Schadenersatz, Haftung

Pizzeria „La Palma“ übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstigen Garantien.

Der Kunde wird die Ware bei Übergabe auf offensichtliche Fehler überprüfen und ggf. sofort reklamieren.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Ersatzlieferung verlangen. Schlägt diese fehl oder ist nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten und Erstattung des gezahlten Kaufpreises verlangen.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen, soweit sich aus der folgenden Regelung keine anderen Umstände ergeben. Pizzeria „La Palma“ haftet nicht für Schäden, die nicht an den ausgelieferten Waren selbst entstanden sind. Insbesondere ist eine Haftung für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden, ausgeschlossen.

Dies gilt darüber hinaus auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Pizzeria „La Palma“.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1 und 4 des Produkthaftungsgesetzes hat.

Verletzt Pizzeria „La Palma“ eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf und Pizzeria „La Palma“ dem Vertragspartner dem Vertragsinhalt gerade zu gewähren hat.

6. Jugendschutz

Die Lieferung von Spirituosen, Tabakwaren oder sonstigen Artikeln, die gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen unterliegen, erfolgt nur an Personen über 18 Jahren. Im Zweifel ist bei Übergabe der Ware der Personalausweis des Kunden vorzulegen.